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   ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03   

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ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03 (https://dejure.org/2004,28445)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03 (https://dejure.org/2004,28445)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 93 Ca 29078/03 (https://dejure.org/2004,28445)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe des gewährten Bestechungslohns

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Auszug aus ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass dem Dienstherrn grundsätzlich auch gegenüber, dem Angestellten ein Anspruch auf Herausgabe von im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten erlangten Schmiergeldern zusteht, welcher entweder wie auch im privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen gemäß §§ 667, 681 Abs. 2 bzw. §§ 667, 675 BGB gerechtfertigt ist (vgl. dazu arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu Arbeitsverhältnissen außerhalb des Öffentlichen Dienstes, Landesarbeitsgericht Chemnitz 19.9. 1995 5 Sa 322/95, Landesarbeitsgericht Mainz 4.10.1991 6 Sa 350/91Bundesarbeitsgericht 26.2. 1971 3 AZR 97/70, Bundesarbeitsgericht 14.7. 1961 1 AZR 228/60) oder in entsprechender Anwendung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sich aus § 10 BAT in Verbindung mit der dem Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht herleiten lässt (vgl. zum Herausgabeanspruch von Schmiergeldern bei Beamten auf der Grundlage des § 70 BBG der mit der Regelung des § 10 BAT inhaltsgleich ist Bundesverwaltungsgericht 31.1. 2002 2 C 6/01 (Koblenz) NJW 2002 Heft 27 S. 1968), so besteht dennoch im vorliegenden Fall ein Herausgabeanspruch nicht.

    Grundsätzlich gehen sowohl das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 31.1. 2002 a.a.O).

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der vom Kläger gemeinschaftlich begangenen Bestechlichkeit gemäß § 332 Abs. 1 S. 1 StGB a.F., § 25 Abs. 2 StGB nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ist, da das Schutzgut des § 32 StGB nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des Öffentlichen Dienstes ist (vgl. BGH Urteil vom 12.7. 2002 2 StR 43/00, BGHST 30, 46, 47 f; 33, 37, 38).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der vom Kläger gemeinschaftlich begangenen Bestechlichkeit gemäß § 332 Abs. 1 S. 1 StGB a.F., § 25 Abs. 2 StGB nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ist, da das Schutzgut des § 32 StGB nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des Öffentlichen Dienstes ist (vgl. BGH Urteil vom 12.7. 2002 2 StR 43/00, BGHST 30, 46, 47 f; 33, 37, 38).
  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

    Auszug aus ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer dann ein Verfallanspruch gemäß § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ausgeschlossen ist, wenn dem Verletzten gegenüber dem Täter oder den Tatbeteiligten ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung diesen den Wert des aus der Tat erlangten entziehen würde, damit sicher gestellt wird, dass Täter und Tatbeteiligte nicht zwei Mal zahlen müssen (vgl. BGH 6.2. 2001 5 StR 571/00).
  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03
    als auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass der Verfallanspruch des Staates gemäß §§ 73 ff. StGB gegenüber Ansprüchen des öffentlichen Dienstherrn und auch des privaten Arbeitgebers vorrangig ist (vgl. für den privaten Arbeitgeber BGH 7.1. 1963 VII ZR 149/61, für den Öffentlichen Dienstherrn im Falle der Bestechung eines Beamten BGH 12.7. 2002 StR 43/00).
  • BAG, 26.02.1971 - 3 AZR 97/70

    Verkaufsleiter - Sonderprovision

    Auszug aus ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass dem Dienstherrn grundsätzlich auch gegenüber, dem Angestellten ein Anspruch auf Herausgabe von im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten erlangten Schmiergeldern zusteht, welcher entweder wie auch im privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen gemäß §§ 667, 681 Abs. 2 bzw. §§ 667, 675 BGB gerechtfertigt ist (vgl. dazu arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu Arbeitsverhältnissen außerhalb des Öffentlichen Dienstes, Landesarbeitsgericht Chemnitz 19.9. 1995 5 Sa 322/95, Landesarbeitsgericht Mainz 4.10.1991 6 Sa 350/91Bundesarbeitsgericht 26.2. 1971 3 AZR 97/70, Bundesarbeitsgericht 14.7. 1961 1 AZR 228/60) oder in entsprechender Anwendung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sich aus § 10 BAT in Verbindung mit der dem Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht herleiten lässt (vgl. zum Herausgabeanspruch von Schmiergeldern bei Beamten auf der Grundlage des § 70 BBG der mit der Regelung des § 10 BAT inhaltsgleich ist Bundesverwaltungsgericht 31.1. 2002 2 C 6/01 (Koblenz) NJW 2002 Heft 27 S. 1968), so besteht dennoch im vorliegenden Fall ein Herausgabeanspruch nicht.
  • LAG Sachsen, 19.09.1995 - 5 Sa 322/95

    Zahlung von Schadensersatz; Herausgabe von Schmiergeldern; Hinreichend bestimmter

    Auszug aus ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass dem Dienstherrn grundsätzlich auch gegenüber, dem Angestellten ein Anspruch auf Herausgabe von im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten erlangten Schmiergeldern zusteht, welcher entweder wie auch im privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen gemäß §§ 667, 681 Abs. 2 bzw. §§ 667, 675 BGB gerechtfertigt ist (vgl. dazu arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu Arbeitsverhältnissen außerhalb des Öffentlichen Dienstes, Landesarbeitsgericht Chemnitz 19.9. 1995 5 Sa 322/95, Landesarbeitsgericht Mainz 4.10.1991 6 Sa 350/91Bundesarbeitsgericht 26.2. 1971 3 AZR 97/70, Bundesarbeitsgericht 14.7. 1961 1 AZR 228/60) oder in entsprechender Anwendung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sich aus § 10 BAT in Verbindung mit der dem Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht herleiten lässt (vgl. zum Herausgabeanspruch von Schmiergeldern bei Beamten auf der Grundlage des § 70 BBG der mit der Regelung des § 10 BAT inhaltsgleich ist Bundesverwaltungsgericht 31.1. 2002 2 C 6/01 (Koblenz) NJW 2002 Heft 27 S. 1968), so besteht dennoch im vorliegenden Fall ein Herausgabeanspruch nicht.
  • LAG Berlin, 30.11.2004 - 3 Sa 1634/04

    Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des Grundsatzes

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Juni 2004 - 93 Ca 29078/03 - abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Juni 2004 - 93 Ca 29078/03 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an sie 50.000,00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08. August 2003 zu zahlen.

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